In Deutschland kann im Grunde jeder, der Säge und Leiter besitzt, seine Dienste als „Baumpfleger“ anbieten. Denn die Berufsbezeichnung ist nicht geschützt, die Ausbildung von staatlicher Seite nicht standardisiert. Für den Laien kann es daher schwer nachzuvollziehen sein, ob ein Baumpfleger diesen Titel wirklich verdient – oder ob der vermeintliche Fachmann eine Eiche nicht von einer Buche unterscheiden kann.
Im Falle eines Sachschadens aber, oder schlimmer noch, wenn Menschen verletzt werden, sollte ein Auftraggeber nachweisen können, dass er die Arbeiten einem Profi übertragen hat. Besser also, man stellt das bereits im Vorfeld sicher.