Herzlich Willkommen

Sie möchten Ihren Baum gefällt oder eingekürzt haben?
Ihr Baum steht in einem schwer zugänglichen Grundstück und ist möglicherweise zu groß, um in einem Stück gefällt zu werden?
Das Blumenbeet, der Zaun oder das Gewächshaus darf bei den Arbeiten nicht beschädigt werden?
… dann haben Sie mit dem Baumkletterer Jens Wehmeyer den richtigen Ansprechpartner gefunden. Auf den nachfolgenden Seiten informieren wir Sie ausführlich über unser Leistungsangebot. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Erkunden dieser Homepage und freuen uns über Ihre Nachricht.

Eine Kunstvideo von Georg Walterskirchen für Jens Wehmeyer

In Deutschland kann im Grunde jeder, der Säge und Leiter besitzt, seine Dienste als „Baumpfleger“ anbieten. Denn die Berufsbezeichnung ist nicht geschützt, die Ausbildung von staatlicher Seite nicht standardisiert. Für den Laien kann es daher schwer nachzuvollziehen sein, ob ein Baumpfleger diesen Titel wirklich verdient – oder ob der vermeintliche Fachmann eine Eiche nicht von einer Buche unterscheiden kann. 

Im Falle eines Sachschadens aber, oder schlimmer noch, wenn Menschen verletzt werden, sollte ein Auftraggeber nachweisen können, dass er die Arbeiten einem Profi übertragen hat. Besser also, man stellt das bereits im Vorfeld sicher.

Unter Anwendung der Seilklettertechnik (SKT) können sämtliche Arbeiten sicher (und?) baumschonend, und vor allem effektiv durchgeführt werden. Bei der Baumpflege und Baumfällung ermöglicht uns dieses Arbeitsverfahren das Erreichen aller Bereiche des Baumes – auch die äußerste Kronen-Peripherie. Die SKT ist ein berufsgenossenschaftsrechtlich anerkanntes Arbeitsverfahren für Höhenarbeiten am Baum. Nur speziell ausgebildete Baumpfleger/-Kletterer haben die arbeitsrechtliche Erlaubnis, diese Tätigkeit gewerblich auszuführen. Erst durch die berufsgenossenschaftsrechtliche Anerkennung besteht Versicherungsschutz.

Unsere langjährige Erfahrung sowie die Erfüllung aller ausbildungstechnischen Grundlagen und ständige Weiterbildung in diesem Arbeitsverfahren ermöglicht eine sichere und schnelle Durchführung unserer Aufträge.

Die Hubarbeitsbühne ist eine sehr effektive Möglichkeit, in der Höhe sicher und schnell zu arbeiten. Voraussetzung für den Einsatz ist eine sogen. Zuwegung (Anfahrtsmöglichkeit) mit ausreichender Durchfahrtsbreite (1,9 Meter).

Sollte der Baum nicht mehr bruch- und standsicher sein, darf die Seilklettertechnik nicht mehr angewendet werden und das Feld muss aus Sicherheitsgründen den Arbeitsbühnen überlassen werden.
Durch unserer betriebseigenen Arbeitsbühne mit Gummilaufwerk der Firma Teupen, steht uns diese immer zur Verfügung.

Verkehrsrechtliche Anordnung:

Falls es aus Sicherheitsgründen nötig sein wird, einen Gehweg oder eine Straße zu sperren, muss eine verkehrsrechtliche Anordnung beim Verkehrsamt für Straßenrecht bei der zuständigen Stadt beantragt werden. Die Anordnung sagt aus, wo und wie gesperrt werden darf oder ob evtl. eine Behelfsampel aufgestellt werden muss. Sogar die Arbeitszeit kann zur Auflage gemacht werden.

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