Baumkontrolle gemäß FLL

Es gibt verschiedene Gründe, weshalb Sie regelmäßig Baumkontrollen durchführen lassen sollten. So können beispielsweise Krankheiten, Fehlwüchse, Schädlingsbefall und andere Gefahren für den Baum frühzeitig erkannt und verhindert werden. Der wichtigste Grund, regelmäßige Baumkontrollen durch-zuführen, ist jedoch, dass man so der Verkehrssicherungspflicht nachkommt. Diese soll zur Abwehr von Gefahrenquellen dienen. Kommt es nämlich durch herabfallende Äste oder umstürzende Bäume zu Sach- oder gar Personenschäden, haftet der Eigentümer des Baumes gemäß § 823 BGB. Um dies zu verhindern, wurde die Baumkontrolle 2004 in den Baumkontrollrichtlinien der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL) normiert. Die Häufigkeit der Kontrollen richtet sich dabei nach Alter, Zustand und Standort des Baumes.

Die klassische Baumkontrolle erfolgt durch eine Sichtkontrolle oder auch VTA-Methode (Visual Tree Assessment). Bei dieser systematischen Methode werden Defektsymptome untersucht, welche von der Optimalgestalt des Baumes abweichen. Es erfolgt zunächst die Sichtkontrolle auf Baumumfeld, Scha-densmerkmale und Vitalität des Gehölzes. Anschließend werden vorhandene Schadensmerkmale be-wertet. Die einzigen technischen Hilfsmittel sind dabei ein Fernglas, ein Gummihammer und ein Son-dierstab. Letzterer wird zur Überprüfung von Fäulen und Rissen genutzt. Wenn Zweifel an der Bruch- und Standsicherheit des Baumes bestehen, können technische Methoden zur eingehenden Untersu-chung eingesetzt werden.

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